Wann kann ich in der Zentralen Sofortaufnahme anrufen?
Frauen* und ihre Kinder, die aus Leipzig kommen und einen schützenden Ort in Folge häuslicher Gewalt möchten, können sich jederzeit, 24 Stunden am Tag an 365 Tagen im Jahr in der Zentralen Sofortaufnahme melden.
Welche Formen umfasst die Gewalt?
Wer kann in die Zentrale Sofortaufnahme kommen?
Alle volljährigen Personen, unabhängig von ihrer zugesprochenen Staatszugehörigkeit, geschlechtlichen Identität, Hautfarbe oder finanziellen Möglichkeit, die sich als Frau* identifizieren und als diese gelesen werden wollen, insbesondere auch Queerpersonen, finden in unserer Einrichtung Schutz.
Was ist, wenn ich nicht aus Leipzig komme?
Das kommt darauf an.
Wenn Sie aus dem Landkreis Leipzig kommen, melden Sie sich erst bei den Kolleginnen* vom Wegweiser e.V. unter 0177-303 921 9.
Sind Sie im Landkreis Nordsachsen gemeldet, kontaktieren Sie zunächst die Kolleginnen* vom Kinderschutzbund unter 0179-413 651 8 oder 0152-236 894 37.
Diese Einrichtungen sind vordergründig für Sie zuständig. Ist Ihre Gefährdung in den Gebieten zu groß, finden wir individuelle Lösungen.
Kommen Sie aus einem anderen sächsischen Landkreis oder Bundesland, rufen Sie in der Zentralen Sofortaufnahme an.
Ich war schon einmal in einem Leipziger Frauen*haus. Soll ich trotzdem in der Zentralen Sofortaufnahme anrufen?
Nein. Sofern Sie bereits in einem Leipziger Frauen*- und Kinderschutzhaus Schutz gefunden haben, können Sie sich direkt an das jeweilige Haus wenden.
Worin besteht der Unterschied zwischen der Zentralen Sofortaufnahme und einem Frauen*- und Kinderschutzhaus?
Die Zentrale Sofortaufnahme hat die Aufgabe, Frauen* und ihren Kindern sofortigen Schutz zu bieten, wenn sie eine Gewaltsituation verlassen wollen.
Nach der Aufnahme prüfen wir die individuelle Situation und erarbeiten, wie eine Perspektive aussehen kann. Unsere Hauptaufgabe besteht darin, die Frauen* in passende Anschlusshilfen zu vermitteln, z.B. ein Frauen*- und Kinderschutzhaus. Der Aufenthalt bei uns ist kostenfrei und auf wenige Tage begrenzt.
In einem Frauen*- und Kinderschutzhaus ist der Aufenthalt meist länger und kann mehrere Wochen und Monate dauern. Die Fachkräfte unterstützen Sie dabei, ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen und begleiten Sie z.B. bei Anwält*innenterminen, existenzsichernden Maßnahmen, der Wohnungssuche oder der Entwicklung einer interessengeleiteten beruflichen Perspektive. Der Aufenthalt in einem Frauen*- und Kinderschutzhaus ist kostenpflichtig. In finanziell prekären Situationen, bleibt der vordergründige Schutz aber bestehen und es werden individuelle Lösungen gefunden.
Wie viel kostet das Frauen*- und Kinderschutzhaus?
Für den Kostensatz gibt es eine Verwaltungsrichtlinie der Stadt Leipzig. Darin sind 10,00€ pro Tag und pro Person festgelegt. Das heißt, für eine Frau* mit drei Kindern fallen kalendertäglich 40,00€ Nutzungsgebühren an. Sofern Sie Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhalten, beantragen wir mit Ihnen die Übernahme der Mietkosten.
Wie kann ich mir das Leben in einem Frauen*- und Kinderschutzhaus vorstellen?
Wird das Jugendamt informiert, wenn ich im Frauen*haus bin?
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Beratung suche?
Wenn Sie sich erst einmal zu Ihrer Situation beraten lassen möchten, vereinbaren Sie ein Gespräch in der Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS) unter 0341-306 877 8 oder kontakt@kis-leipzig.de
Warum steht hinter manchen Wörtern ein*?
Damit das auch in unserer Schriftsprache erkenntlich wird, setzen wir hinter das Wort Frauen das sogenannte Gendersternchen*
© Zentrale Sofortaufnahme der Frauen*- und Kinderschutzhäuser Leipzig sowie 4. Frauen*- und Kinderschutzhaus Leipzig.
Alle Rechte vorbehalten.
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