Häufig gestellte Fragen
Was verstehen wir unter häuslicher Gewalt?
- Körperliche Gewalt (z.B.: Schlagen, Treten oder Würgen)
- Psychische Gewalt (z.B.: Abwertungen, Beleidigungen, Beschimpfungen)
- Sexualisierte Gewalt (z.B.: Zwang zu sexuellen Handlungen, Vergewaltigung)
- Reproduktive Gewalt (z.B.: Es wird darüber bestimmt, ob du Schwanger bleiben darfst oder nicht)
- Finanzielle Gewalt (z.B.: Kein Zugang zu Geld, dein eigenes Geld wird dir weggenommen, dir wird verboten, einer Arbeit nachzugehen)
- Soziale Gewalt (z.B.: Kontrolle mit wem und wo du dich triffst, ob du dich verabreden darfst, isoliert werden)
- Stalking (z.B.: Verfolgt, belästigt oder überwacht werden)
- Digitale Gewalt (z.B.: Kontrolle deines Telefons, Chatverläufe, ungewollte Verbreitung von Bild- oder Videomaterial, Bloßstellung im Netz)
Wer kann in die Zentrale Sofortaufnahme kommen?
Du kannst zu uns kommen, wenn du:
- Dich als Frau* verstehst (wir arbeiten queer-sensibel)
- Über 18 Jahre alt bist
- Unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus
- Unabhängig von deinen finanziellen Möglichkeiten
Kinder können selbstverständlich mit aufgenommen werden. Bei Be_Hinderung bedarf es einer gesonderten Absprache.
Wie kann ich mir das Leben in einem Frauen*- und Kinderschutzhaus vorstellen?
- Du lebst mit zwei weiteren Frauen* und ggf. deren Kindern WG-ähnlich in 2-Raum-Wohnungen zusammen. Ihr teilt euch Küche und Bad. Du und ggf. deine Kinder bewohnen gemeinsam ein eigenes Zimmer. Deinen Tag gestaltest du eigenständig nach deinen Bedürfnissen und Bedarfen. Du kannst Freund*innen besuchen, wann du willst und auch die Rückkehr in das Haus entscheidest du selbst. Du kannst auch bei Freund*innen oder Verwandten übernachten. Deine Versorgung gestaltest du ebenfalls eigenständig, das heißt, du gehst für dich allein einkaufen und besorgst dir die Dinge des alltäglichen Bedarfs.
- In unseren Einrichtungen gibt es einige Hausregeln zu beachten. Die wichtigste ist die Verschwiegenheit unserer Adresse. Du darfst während und auch nach deinem Aufenthalt bei uns niemandem sagen, wo sich die Einrichtung befindet. Zur Wahrung unserer Anonymität darfst du keinen Besuch bekommen. Solltest du diese Regel missachten, musst du die Einrichtung verlassen und wir prüfen, ob du in einem anderen Frauen*- und Kinderschutzhaus aufgenommen werden kannst.
- Die Sozialarbeiterinnen* mit Zusatzqualifikationen in Traumapädagogik, Suchtberatung oder systemischer Beratung vereinbaren Termine mit dir. In diesen werden deine Anliegen besprochen und du erhältst entsprechend deiner Wünsche und Bedarfe Unterstützung von uns. Sofern du es möchtest und die Notwendigkeit besteht, begleiten wir dich auch zu wichtigen Terminen, z. B. Anwält*innen, Gerichtsverhandlungen, Ärzt*innen. Je nachdem, welche Anliegen du hast, können das tägliche Kontakte sein oder auch nur einzelne Termine pro Woche. Uns ist wichtig, dass wir mindestens einmal wöchentlich persönlichen und direkten Kontakt in unserer Einrichtung mit dir haben.
Wird das Jugendamt informiert, wenn ich im Frauen*haus bin?
- Das kommt darauf an. Unserer Grundhaltung nach gehen wir davon aus, dass Eltern das Beste für ihr Kind wollen. Die Notwendigkeit, das Jugendamt zu beteiligen, besteht nicht automatisch. Oftmals wenden sich Eltern an das Jugendamt, wenn Umgangsregelungen vereinbart werden sollen.
- Wenn du in einer Gewaltsituation warst, in der es einen Polizeieinsatz bei dir gab, ist die Polizei verpflichtet, das Jugendamt zu informieren. Die Beamt*innen bieten auch an, den Kontakt zur Beratungsstelle gegen häusliche Gewalt (KIS) herzustellen. Verlässt du die Gewaltsituation ohne vorherigen Polizeieinsatz, muss das Jugendamt nicht automatisch informiert werden.
- Wir wenden uns nur dann an das Jugendamt, wenn du mit deinen Kindern in die Gewaltbeziehung zurückkehren und es Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt. Zu diesem Schritt sind wir rechtlich verpflichtet.
- Sehen wir darüber hinaus andere Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung und ist es uns in der Zusammenarbeit mit dir nicht gelungen, die Gefährdung für dein Kind abzuwenden, melden wir das ebenfalls dem Jugendamt.
- Sind Leib und Leben deines Kindes akut gefährdet, müssen wir uns an das Jugendamt wenden. Dein Kind braucht dann schnelle Hilfe.
- Ist es unserer Einschätzung nach notwendig, das Jugendamt zu involvieren, sprechen wir vorher mit dir. Wir erarbeiten gemeinsam, wann und wie das Jugendamt informiert wird. Du und dein Kind könnt eure Wünsche äußern und wir versuchen diese einzubeziehen.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Beratung suche?
Wenn du sich erst einmal zu deiner Situation beraten lassen möchtest, vereinbare ein Gespräch in der Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS) unter 0341-306 877 8 oder kontakt@kis-leipzig.de
Du kannst auch jederzeit beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ kostenfrei unter 116016 anrufen.
Warum steht hinter manchen Wörtern ein Sternchen* ?
Wir wollen, dass sich alle Frauen* angesprochen fühlen und benutzen deswegen das „Gendersternchen“.
FAQ
© Zentrale Sofortaufnahme der Frauen*- und Kinderschutzhäuser Leipzig sowie 4. Frauen*- und Kinderschutzhaus Leipzig. Alle Rechte vorbehalten.