FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wann kann ich in der Zentralen Sofortaufnahme anrufen?

 

Du kannst jederzeit bei uns anrufen.

 

 

Was verstehen wir unter häuslicher Gewalt?

  • Körperliche Gewalt (z.B.: Schlagen, Treten oder Würgen)
  • Psychische Gewalt (z.B.: Abwertungen, Beleidigungen, Beschimpfungen) 
  • Sexualisierte Gewalt (z.B.: Zwang zu sexuellen Handlungen, Vergewaltigung)
  • Finanzielle Gewalt (z.B.: kein Zugang zu Geld, dein eigenes Geld wird dir weggenommen, dir wird verboten, einer Arbeit nachzugehen
  • soziale Gewalt (z.B.: Kontrolle mit wem und wo du dich triffst, ob du dich verabreden darfst, Isolation)
  • Stalking (z.B.: Verfolgt, belästigt oder überwacht werden)
  • Digitale Gewalt (z.B.: Kontrolle deines Telefons, Chatverläufe, ungewollte Verbreitung von Bild- oder Videomaterial, Bloßstellung im Netz) 

 

Wer kann in die Zentrale Sofortaufnahme kommen?

 

Du kannst zu uns kommen, wenn du:

  • Über 18 Jahre alt bist
  • Unabhängig von Herkunft und Aufenthaltsstatus
  • Dich als Frau* verstehst (wir arbeiten queer-sensibel)
  • Unabhängig von deinen finanziellen Möglichkeiten

Kinder können selbstverständlich mit aufgenommen werden. Bei Behinderung bedarf es einer gesonderten Absprache.

Was ist, wenn ich nicht aus Leipzig komme?

 

Wenn du nicht aus Leipzig kommst, sind wir nicht vordergründig zuständig.

Kommst du aus einem anderen sächsischen Landkreis oder Bundesland, kannst du in der Zentralen Sofortaufnahme anrufen und wir versuchen, eine Lösung zu finden. Außerdem kannst du folgende Angebote nutzen: Die bundesweite Frauenhaussuche unter www.frauenhaus-suche.de ODER das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 116016

 

Wenn du aus dem Landkreis Leipzig kommst, melde   dich erst bei den Kolleginnen* vom Wegweiser e.V. unter 0177-303 921 9.

 

Bist du im Landkreis Nordsachsen gemeldet, kontaktiere zunächst die Kolleginnen* vom Kinderschutzbund unter 0179-413 651 8 oder 0152-236 894 37.

 

Diese Einrichtungen sind vordergründig für dich zuständig. Ist deine Gefährdung in den Gebieten zu groß, finden wir individuelle Lösungen. 



Ich war schon einmal in einem Leipziger Frauen*haus. Soll ich trotzdem in der Zentralen Sofortaufnahme anrufen?
 

Nein. Melde dich direkt in dem Leipziger Frauen*- und Kinderschutzhaus, in dem du schon einmal warst. 



Worin besteht der Unterschied zwischen der Zentralen Sofortaufnahme und einem Frauen*- und Kinderschutzhaus?

 

Sowohl die Zentrale Sofortaufnahme als auch alle Frauen*- und Kinderschutzhäuser haben die Aufgabe, dir und ggf. und deinen Kindern sofortigen Schutz zu bieten, wenn du eine Gewaltsituation verlassen willst. 

 

In der Zentralen Sofortaufnahme kannst du schnell und einfach aufgenommen werden. Der Aufenthalt ist kostenlos und auf wenige Tage begrenzt. Der Fokus liegt auf der Weitervermittlung in ein Frauen*schutzhaus, in dem du länger bleiben kannst oder eine andere passende weiterführende Hilfe. 

 

In einem Frauen*- und Kinderschutzhaus ist der Aufenthalt meist länger und kann mehrere Wochen und Monate dauern. Die Fachkräfte unterstützen dich dabei, ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen. Sie begleiten dich z.B. bei Anwält*innenterminen, deiner finanziellen Absicherung, der Wohnungssuche oder der Entwicklung deiner beruflichen Perspektive. Der Aufenthalt in einem Frauen*- und Kinderschutzhaus ist kostenpflichtig. Wenn du dafür kein Geld hast, versuchen wir nach einer guten Lösung zu suchen.

 

Wie viel kostet das Frauen*- und Kinderschutzhaus?

 

Für den Kostensatz gibt es eine Verwaltungsrichtlinie der Stadt Leipzig. Darin sind 10,00€ pro Tag und pro Person festgelegt. Beispiel: Für eine Frau* mit drei Kindern fallen pro Tag 40,00€ Nutzungsgebühren an. Sofern du Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt erhältst, beantragen wir mit dir die Übernahme der Mietkosten.  



Wie kann ich mir das Leben in einem Frauen*- und Kinderschutzhaus vorstellen?

  • Du lebst mit ca. zwei weiteren Frauen* und ggf. deren Kindern WG-ähnlich in 2-Raum-Wohnungen zusammen. Ihr teilt euch Küche und Bad. Du und ggf. deine Kinder bewohnen gemeinsam ein eigenes Zimmer. Deinen Tag gestaltest du eigenständig nach deinen Bedürfnissen und Bedarfen. Du kannst Freund*innen besuchen, wann du willst und auch die Rückkehr in das Haus entscheidest du selbst. Du kannst auch bei Freund*innen oder Verwandten übernachten. Deine Versorgung gestaltest du ebenfalls eigenständig, das heißt, du gehen für dich allein einkaufen und besorgst dir die Dinge des alltäglichen Bedarfs. 
     
  • In unseren Einrichtungen gibt es einige Hausregeln zu beachten. Die wichtigste ist die Verschwiegenheit unserer Adresse. Du darfst während und auch nach deinem Aufenthalt bei uns niemandem sagen, wo sich die Einrichtung befindet. Zur Wahrung unserer Anonymität kannst du auch leider keinen Besuch bekommen. Solltest du diese Regel missachten, musst du die Einrichtung verlassen und wir prüfen, ob du in einem anderen Frauen*- und Kinderschutzhaus aufgenommen werden kannst.
     
  • Die Sozialarbeiterinnen* mit Zusatzqualifikationen in Traumapädagogik, Therapie oder systemischer Beratung vereinbaren Termine mit dir. In diesen werden deine Anliegen besprochen und du erhältst entsprechend deiner Wünsche und Bedarfe Unterstützung von uns. Sofern du es möchtest und die Notwendigkeit besteht, begleiten wir dich auch zu wichtigen Terminen, z. B. Anwält*innen, Gerichtsverhandlungen, Ärzt*innen. Je nachdem, welche Anliegen du hast, können das tägliche Kontakte sein oder auch nur einzelne Termine pro Woche. Uns ist wichtig, dass wir mindestens einmal wöchentlich persönlichen und direkten Kontakt in unserer Einrichtung mit dir haben.


Wird das Jugendamt informiert, wenn ich im Frauen*haus bin?

  • Das kommt darauf an. Unserer Grundhaltung nach gehen wir davon aus, dass Eltern das Beste für ihr Kind wollen. Die Notwendigkeit, das Jugendamt zu beteiligen, besteht nicht automatisch. Oftmals wenden sich Eltern an das Jugendamt, wenn Umgangsregelungen vereinbart werden sollen.
     
  • Wenn du in einer Gewaltsituation warst, in der es einen Polizeieinsatz bei dir gab, ist die Polizei verpflichtet, das Jugendamt zu informieren. Die Beamt*innen bieten auch an, den Kontakt zur Beratungsstelle gegen häusliche Gewalt (KIS) herzustellen. Verlässt du die Gewaltsituation ohne vorherigen Polizeieinsatz, muss das Jugendamt nicht automatisch informiert werden.
     
  • Wir wenden uns nur dann an das Jugendamt, wenn du mit deinen Kindern in die Gewaltbeziehung zurückkehren und es Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt. Zu diesem Schritt verpflichten wir uns.
     
  • Sehen wir darüber hinaus andere Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung und ist es uns in der Zusammenarbeit mit dir nicht gelungen, die Gefährdung für dein Kind abzuwenden, melden wir das ebenfalls dem Jugendamt.
     
  • Sind Leib und Leben deines Kindes akut gefährdet, müssen wir uns an das Jugendamt wenden. Ihr Kind braucht dann schnelle Hilfe.
     
  • Ist es unserer Einschätzung nach notwendig, das Jugendamt zu involvieren, sprechen wir vorher mit dir. Wir erarbeiten gemeinsam, wann und wie das Jugendamt informiert wird. Du und dein Kind könnt eure Wünsche äußern und wir versuchen diese einzubeziehen.


Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Beratung suche?

Wenn du dich erst einmal zu deiner Situation beraten lassen möchtest, vereinbare ein Gespräch in der Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking (KIS) unter 0341-306 877 8 oder kontakt@kis-leipzig.de

 

Du kannst auch jederzeit beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ kostenfrei unter 116016 anrufen.

Warum steht hinter manchen Wörtern ein*?

Wir wollen, dass sich alle Frauen* angesprochen fühlen und benutzen deswegen das „Gendersternchen“.

© Zentrale Sofortaufnahme der Frauen*- und Kinderschutzhäuser Leipzig sowie 4. Frauen*- und Kinderschutzhaus Leipzig. Alle Rechte vorbehalten. 

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